hornbanger

Das Vergaberecht ist dazu da, den fairen Wettbewerb zu fördern. Durch die Komplexität der rechtlichen und technischen Bestimmungen sind die Vergabeverfahren für beide Seiten – Anbieter und ausschreibende Stelle – sehr fehleranfällig. Rechtssicherheit, Flexibilität und Kreativität sind gefragt.

RA Dr. Kathrin Hornbanger, MBL-HSG ( > mehr)

Hornbanger – Trend Top Anwältin 2025 – Vergaberecht
Trend Anwaltsranking 2025:
Top 10 | Rang 4
im Vergaberecht

Nr. 1 unter den Anwältinnen
im Vergaberecht
> Impressum | > Datenschutz